Zusammenfassung
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe-Harbor-Regeln für personenbezogene Datenübermittlungen von Europa in die USA als grundrechtswidrig aufgehoben hat und die geplante Folgeregelung EU-U.S.-Privacy Shield den rechtlichen Anforderungen des EuGH offensichtlich ebenso wenig genügt wie die bisher noch gültigen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, stehen europäische Unternehmen vor der Frage „Was tun?“. Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat einen „Export-Import-Standardvertrag“ ausgearbeitet, der langfristig Rechtssicherheit verspricht.
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Dr. Thilo Weichert gehört dem „Netzwerk Datenschutzexpertise“ und dem Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) an.
Karin Schuler ist als freiberufliche Beraterin für Datenschutz und IT-Sicherheit tätig und gehört dem „Netzwerk Datenschutzexpertise“ an.
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Schuler, K., Weichert, T. Ein „Export-Import-Standardvertrag“ für den Drittauslands-Datentransfer. Datenschutz Datensich 40, 386–390 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0620-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-016-0620-z