Zusammenfassung
Das Angebot von Persönlichkeitsanalysetools auf dem Markt ist vielfältig. Kaum ein weltweit agierendes Unternehmen führt Mitarbeitertests jedoch selbst durch. Vielmehr werden vertragliche Vereinbarungen mit externen Dienstleistungsunternehmen getroffen, die dann am Ende die fertigen Ergebnisse liefern. Diese Form der Auftragsdatenverarbeitung führt jedoch zu zahlreichen datenschutzrechtlichen Fragen, die bisher kaum geklärt sind. Durch den Beitrag soll hierzu ein Überblick geboten werden.1
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RA Dr. Jens Eckhardt Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzauditor (TÜV)
RA Rudi Kramer Vorstand Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V.
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Eckhardt, J., Kramer, R. Auftragsdatenverarbeitung beim Einsatz von Persönlichkeitsanalysetools. Datenschutz Datensich 40, 144–149 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0565-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-016-0565-2