Zusammenfassung
Kaum ein Unternehmen, das sich ohne den Einsatz eines externen Steuerberaters zutraut, den Herausforderungen des Steuer- und Abgabenrechts gerecht zu werden. Doch der Einsatz eines Steuerberaters bietet eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragenstellungen, die zumeist unter den Stichworten „Auftragsdatenverarbeitung“ bzw. „Funktionsübertragung“ diskutiert werden. Hintergrund ist, dass die Tätigkeit des Steuerberaters den sog. „freien Berufen“ angehört. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Zuordnung der Steuerberatung zu einem „freien Beruf“, den daraus folgenden datenschutzrechtlichen Konsequenzen sowie Ausführungen dazu, wie die Praxis mit dieser Frage umgeht.
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RA Rudi Kramer Datenschutzreferent bei der DATEV eG; Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
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Kramer, R. Funktionsübertragung beim Steuerberater. Datenschutz Datensich 37, 658–661 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0271-2
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