Zusammenfassung
Der Entwurf der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung fordert in Artikel 17 ein „Recht auf Vergessenwerden“. Dies ist als organisatorische Regel sicherlich sinnvoll; es stellt sich aber sofort die Frage, inwieweit so etwas auch technisch realisierbar ist. Die existierenden Lösungen und Ansätze werden bewertet und im Licht der Vorgaben der Verordnung beleuchtet.
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Sebastian Gerling, M.Sc. Administrativer Leiter des „Center for IT-Security, Privacy and Accountability“ (CISPA) und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Informationssicherheit und Kryptographie an der Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Rainer W. Gerling Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter der Max-Planck- Gesellschaft sowie stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Honorarprofessor für IT-Sicherheit an der Hochschule München
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Gerling, S., Gerling, R.W. Wie realistisch ist ein „Recht auf Vergessenwerden“?. Datenschutz Datensich 37, 445–446 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0175-1
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