Zusammenfassung
Sharehoster sind IaaS-Dienste (Infrastructure as a Service), die es Nutzern ermöglichen, anonym und i.d.R. kostenlos online Daten zu speichern und diese Dritten über Download-Links zur Verfügung zu stellen. Anbieter wie Rapidshare oder Megaupload gelangten zu einiger Bekanntheit, da ihre Infrastruktur als Werkzeug zahlreicher Urheberrechtsverletzungen diente. Die Rechtsprechung reagiert darauf mit ständig changierenden Prüfungspflichten i.R.d. sog. Störerhaftung. Die Crux an diesen Prüfungspflichten ist, dass sie den Anbieter mitunter dazu verpflichten, die bei ihm gespeicherten Daten des Nutzers auf urheberrechtsverletzende Dateien zu durchsuchen. Sharehoster bringt dies in eine Zwickmühle zwischen Urheber- und Datenschutzrecht. Vorliegender Beitrag beschäftigt sich daher mit der deutlich über dieses Problem hinausreichenden Problematik, ob und inwieweit das Urheberrecht zu Zugeständnissen im Datenschutz führen muss.
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Maximilian Becker Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Krebs an der Universität Siegen
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Becker, M. Sharehoster — gefangen zwischen Datenschutz und Störerhaftung?. Datenschutz Datensich 37, 207–214 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0080-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-013-0080-7