Zusammenfassung
Wie in vielen anderen Bereichen verbinden auch die Akteure im Gesundheitswesen große Hoffnungen mit dem Einsatz von Cloud Computing. Allerdings sind die rechtlichen Grenzen und Unklarheiten hier sogar noch größer als in anderen Bereichen der vernetzten Datenverarbeitung. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag den rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von „Gesundheits-Clouds“ und insbesondere der Frage nach, ob Regelungsansätze der Gesundheits-Telematik übertragbar sind.
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Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik an der Universität Passau und Direktor am dortigen Institute of IT-Security and Security Law (ISL).
Stephan Sädtler Wissenschaftlicher Mitarbeiter am genannten Lehrstuhl und Fachanwalt für IT-Recht.
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Hornung, G., Sädtler, S. Eitel Sonnenschein oder Wolken am Horizont?. Datenschutz Datensich 37, 148–153 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0051-z
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