Zusammenfassung
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hat nun schon seinen vierten Geburtstag gefeiert. Daher erscheint die Frage gerechtfertigt, ob bzw. in welchem Umfang der Staat seiner vom Bundesverfassungsgericht verordneten Schutzpflicht und Infrastrukturverantwortung inzwischen nachgekommen ist. Kann der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern den sicheren und vertrauenswürdigen Rahmen bieten, der für die freie, nämlich vorbehaltlose Entfaltung des Einzelnen insbesondere auch dann erforderlich ist, wenn er im täglichen Alltag Informationstechnologie nutzt?
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Die Ausführungen in diesem Beitrag geben ausschließlich die persönliche Ansicht des Verfassers wieder.
Dipl.-Ing. Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Schulz, G. Das neue IT-Grundrecht — staatliche Schutzpflicht und Infrastrukturverantwortung. Datenschutz Datensich 36, 395–400 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0147-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0147-x