Zusammenfassung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich mit dem Urteil vom 16. Februar 2011 mit bemerkens werter Selbstverständlichkeit auf die Seite der (bisherigen) Mindermeinung gestellt und die Providereigenschaft des Arbeitgebers bei gestatteter Privatnutzung von IuK-Mitteln abgelehnt. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, Problemstellungen und Entwicklungen an der Schnittstelle von Arbeits- und Datenschutzrecht zu beleuchten und Lösungswege für die betriebliche Praxis aufzuzeigen.
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Dr. Andrea Panzer-Heemeier Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin ARQIS Rechtsanwälte Düsseldorf, berät Unternehmen und Führungskräfte zu Fragen des Arbeits- und Datenschutzrechts.
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Panzer-Heemeier, A. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails. DuD 36, 48–53 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0011-z
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