Zusammenfassung
Die Elektronisierung der Patientenbehandlung im Krankenhaus hat zur Folge, dass Krankenhäuser zunehmend Dienstleister für komplexe Tätigkeiten einbeziehen wollen oder müssen. Zu diesen externen Dienstleistungen gehören z.B. die Digitalisierung von Papierunterlagen, der Betrieb von Archivservern oder die Betreuung zentraler Systeme. Ein Kernproblem stellt sich dabei: Darf ein Dienstleister Patientendaten zur Kenntnis nehmen oder stellt dies ein unbefugtes Offenbaren von Patientendaten gemäß § 203 StGB und damit einen Verstoß gegen die Schweigepflicht dar?
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Marco Biewald Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter in diversen Krankenhäusern bundesweit, stellv Vorsitzender Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD).
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Biewald, M. Externe Dienstleister im Krankenhaus und ärztliche Schweigepflicht — eine rechtliche Unsicherheit. DuD 35, 867–869 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0203-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0203-y