Zusammenfassung
Nicht erst mit der aktuellen Debatte über eine Modernisierung des Datenschutzrechts wird von Seiten industrieller Vertreter die Schaffung eines Konzernprivilegs gefordert. Ein näherer Blick auf die Europäische Datenschutzrichtlinie (EuDSRiL) und die Datenschutzpraxis in anderen europäischen Ländern zeigt eine mögliche Lösung dieses Problems auch ohne eine solche rechtsformspezifische Ausnahmeregelung. Dieser Sachverhalt wird im Beitrag an der Novellierung des Datenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) illustriert.
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Karsten Neumann ist Jurist und seit seinem Aus scheiden als Landesbeauftragter für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern als Unternehmensberater und Referent im Datenschutzmanagement tätig.
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Neumann, K. Keine Notwendigkeit für Konzernprivilegien bei Ausschöpfung der Europäischen Datenschutzrichtlinie. DuD 35, 343–345 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0083-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0083-1