Zusammenfassung
Grenzüberschreitende Datenverarbeitung ist bereits viel geübte Praxis im Bereich des Cloud Computing. Insbesondere US-Anbieter von Cloud-Diensten dominieren den Markt. Jedoch ist die übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten wie die USA mit einer großen Rechtsunsicherheit für Anbieter wie auch Kunden verbunden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt hohe Anforderungen an eine solche übermittlung. Der folgende Aufsatz beleuchtet daher insbesondere die rechtliche Situation für die transatlantische Datenübermittlung an US-amerikanische Cloud Service-Anbieter im Hinblick auf das EU-US Safe Harbor-Abkommen.
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Ninja Marnau ist Juristin im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und Mitarbeiterin des EU-Projekts TClouds.
Eva Schlehahn ist Juristin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und rechtsberatend für das EU-Projekt TClouds tätig.
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Marnau, N., Schlehahn, E. Cloud Computing und Safe Harbor. DuD 35, 311–316 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0077-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0077-z