Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat es jüngst abgelehnt, sich eines der drängendsten Probleme des deutschen Datenschutzrechts anzunehmen: der Gleichstellung von Auftragsdatenverarbeitern in sicheren Drittstatten mit innereuropäischen Auftragsdatenverarbeitern. Dabei besteht in diesem Bereich seit Jahren ein europarechtswidriger Zustand.
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Prof. Dr. Rainer Erd Rechtsanwalt in der Kanzlei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt a.M. und Professor für Informationsrecht
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Erd, R. Auftragsdatenverarbeitung in sicheren Drittstaaten. DuD 35, 275–278 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0067-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0067-1