Zusammenfassung
Parallel zum so genannten De-Mail-Projekt verfolgt die Deutsche Post derzeit das Ziel, mit dem „E-Postbrief“ ein Produkt am Markt zu platzieren, welches eine rechtssichere und nachweisbare elektronische Kommunikation verspricht. Zusätzlich bietet der Dienst die Möglichkeit, den E-Postbrief ausdrucken, kuvertieren, frankieren und dem Empfänger zustellen zu lassen. Dieser Vorgang erfolgt durch die Deutsche Post selbst oder durch Subunternehmer, sodass sich die Frage stellt, inwieweit die hybride Form der Kommunikation eine abweichende Beurteilung des Datenschutzes gegenüber der rein elektronischen oder rein papierschriftlichen Kommunikation erfordert.
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Schulz, S.E. Datenschutz beim E-Postbrief. DuD 35, 263–267 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0064-4
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