Zusammenfassung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5.11.2010 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes verabschiedet. Dabei hat er auf 31 Seiten in 34 Ziffern umfangreiche formale und inhaltliche Änderungswünsche formuliert, deren Zahl allein bemerkenswert ist. Die Art der Nachbesserungsforderungen stellt bei genauer Betrachtung eine Blamage für die Autoren des Gesetzentwurfs dar. Leider gelingt es auch dem Bundesrat mit seinen zahlreichen Anregungen nicht, aus einem schon strukturell vollkommen missglückten Gesetzentwurf ein aus Sicht von Beschäftigten akzeptables Regelwerk zu zaubern. Auch wenn der Bundesrat an vielen Stellen deutlich die Position von Beschäftigten zu stärken gedenkt, sind die geforderten Korrekturen doch nur Flickwerk. Sie reichen in der Gesamtschau bei weitem nicht aus, um einen Beschäftigtendatenschutz zu etablieren, der in erster Linie den Schutz von Beschäftigten und nicht die überwachungs- und Kontrollinteressen der Arbeitgeber im Blick hat.
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Karin Schuler ist Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und Beraterin für Datenschutz und IT-Sicherheit. Sie ist anerkannte Sachverständige für Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (rechtlich/technisch) und Mitglied des Leitungsgremiums der Fachgruppe PET der Gesellschaft für Informatik.
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Schuler, K. Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. DuD 35, 126–128 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0032-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0032-z