Zusammenfassung
Mit dem neuen Jahr soll der Beschäftigtendatenschutz weiter ausgebaut und kodifiziert werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die in der Öffentlichkeit durch immer weitere Datenskandale hervorgerufene Forderung nach mehr Rechtssicherheit. Hierzu sollen durch den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 25.8.2010 umfangreiche Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgenommen werden. Der Entwurf wurde dem Bundesrat am 3.9.2010 von der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser Artikel befasst sich insbesondere mit den Neuerungen im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Der Fokus liegt hierbei auf den §§ 32, 32a und 32b BDSG-E. Anders als der zum 1.9.2009 neu eingeführte § 32 BDSG, der letztlich nur das bestehende Recht kodifizierte, ergeben sich mit den neuen Vorschriften umgreifende Änderungen.
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Dipl.-Jur. Martin Sebastian Haase, LL.M., LL.M., MLE Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover
RA Thorsten Heermann Projektgeschäftsführer am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover und selbstständiger Rechtsanwalt
Cand. jur. Wolfgang Rottwinkel Studentische Hilfskraft am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover und Student der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover.
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Haase, M.S., Heermann, T. & Rottwinkel, W. Der neue Beschäftigtendatenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. DuD 35, 83–87 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0024-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0024-z