Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof in Stra:sBburg hat in seinem Urteil am 1. Juni 2010 noch einmal das absolute Verbot der Folter und jeder unmenschlichen oder erniedrigenden unmenschlichen Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK bekräftigt. Der Beitrag befasst sich mit dem Menschenrechtsgehalt dieses Prinzips im Schatten der Hexereiprozesse. Er versteht den modernen Tabuschutz als Kernelement des Persönlichkeitsschutzes. Der Schutz der Unverfügbarkeit der Persönlichkeit ist im Beitrag Anlass, die Grenzen im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit auszuloten.
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Dr. Thomas Petri Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.
Überarbeitetes Vortragsmanuskript der Tagung des Evangelischen Studentenwerks Villigst vom 22.–24. Mai 2010, Kontrolle — außer Kontrolle? Das Individuum im digitalen Panoptikum.
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Petri, T. Sicherheit und Selbstbestimmung. DuD 34, 539–543 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0186-0
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