Zusammenfassung
Am ersten Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit wurde auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die Charta bildet zusammen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein europäisches Grundrechtsschutzsystem. Dadurch gelangt die Idee von Europa als Kultur und Rechtskultur zum Durchbruch. Die identitätsstiftende Funktion der Grundrechte, der Gedanke „europäische Identität durch Grundrechte“, wird aber noch kaum wahrgenommen. Ziel dieses Beitrags ist es, den notwendigen Weg eines solchen Verstehens der Grundrechte in Europa in Gang zu bringen. Diese Frage wird insbesondere mit Blick auf den grundrechtlich verankerten Datenschutz bzw. auf den Schutz der Privatheit vertieft.
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Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
Prof. Dr. Wolfgang Schmale Professor für Geschichte der Neuzeit, Universität Wien
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Tinnefeld, MT., Schmale, W. Identität durch Grundrechte. DuD 34, 523–528 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0183-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0183-3