Zusammenfassung
Künftige De-Mail-Provider müssen im Rahmen einer Akkreditierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen nachweisen. Dies umfasst neben der Sicherheit der angebotenen Dienste die im Informationsverbund notwendige Interoperabilität und Funktionalität sowie die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
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Astrid Schumacher Referentin beim BSI, Kommunikationssicherheit in Geschäftsprozessen, dort mit technisch-rechtlichen Fragen des E-Government und des elektronischen Rechtsverkehrs befasst. Projektleiterin für De-Mail im BSI.
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Schumacher, A. Akkreditierung und Zertifizierung von De-Mail-Diensteanbietern. DuD 34, 302–307 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0092-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0092-5