Zusammenfassung
Klassischerweise kommt der Einwilligung die Funktion eines Rechtfertigungsgrunds zu — wer in eine Verletzung seiner Rechtsgüter einwilligt, schließt damit die Rechtswidrigkeit dieser Verletzung aus, egal ob es um Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder informationelle Selbstbestimmung geht. Gerade im Fall der informationellen Selbstbestimmung aber kommt der Einwilligung darüber hinaus zunehmend auch eine andere, neue Funktion zu, nämlich die eines Kommerzialisierungsinstruments. Mittels Einwilligung macht sich der Einzelne den wirtschaftlichen Wert seiner personenbezogenen Daten zunutze, er willigt in eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, um dafür im Gegenzug auch vom Datenverarbeiter eine Leistung (Werbegeschenke, Rabatte, kostenlose Online-Dienste etc.) zu erhalten. Die Einwilligung stellt so betrachtet die Gegenleistung in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis dar, es kommt zu einem Tausch „Einwilligung gegen Leistung“. Der folgende Beitrag behandelt die rechtlichen Fragestellungen, die mit einer solchen Entwicklung einhergehen.
Additional information
Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA) Geschäftsführender Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR), Universität Bremen
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Buchner, B. Die Einwilligung im Datenschutzrecht. DuD 34, 39–43 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0010-x
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0010-x