Zusammenfassung
Allem menschlichen Wissen ist unumgänglich ein Mangel an Wissen immanent, ohne dass darin notwendigerweise ein Mangel läge. Nicht selten kann es sogar entlastend sein, etwas nicht wissen zu müssen: Unwissenheit ist eine Vorbedingung individueller Freiheit (Hans Jonas). Ob es allerdings auch ein durchsetzbares „Recht auf informationelle Abgeschiedenheit“ gibt, ist in dieser Grundsätzlichkeit bislang noch wenig geklärt. Der Beitrag will dieser Frage anhand mehrerer aktueller medizinrechtlicher Problemstellungen nachgehen.
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Prof. Dr. Gunnar Duttge ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht.
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Duttge, G. Das Recht auf Nichtwissen in der Medizin. DuD 34, 34–38 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0009-3
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