Zusammenfassung
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte dient der Selbstkontrolle der verantwortlichen Stelle. Wirksam ist solch eine Selbstkontrolle aber nur dann, wenn der Datenschutzbeauftragte auch Unabhägigkeit genießt. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erläutert der folgende Beitrag.
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Däubler, W. Neue Unabhängigkeit für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?. DuD 34, 20–24 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0006-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0006-6