Skip to main content
Log in

Wie lange gibt es für das Töten von männlichen Eintagsküken aus Legehennenlinien noch einen vernünftigen Grund?

Anmerkung zu Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 13.6.2019 – 3 C 28.16

  • URTEILSANMERKUNGEN
  • Published:
Natur und Recht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Nach dem Leitsatz des Urteils bildet das wirtschaftliche Interesse der Betreiber von Brutbetrieben, die Kosten für die Aufzucht von Hähnen aus Legelinien zu vermeiden, weil diesen Kosten mangels hinreichender Absatzmöglichkeiten für das Fleisch dieser Hähne keine entsprechende Gewinnerwartung gegenübersteht, für sich genommen keinen vernünftigen Grund i.S. von §1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) für das Töten dieser Hähne. Davon gilt aber eine Ausnahme, wenn – wie hier – absehbar ist, dass bereits in Kürze Alternativen zum Töten der Hähne zur Verfügung stehen werden, die den Brütereibetreiber deutlich weniger belasten als die Aufzucht der Tiere. Dann besteht für eine Übergangszeit noch ein vernünftiger Grund.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this article

Maisack, C. Wie lange gibt es für das Töten von männlichen Eintagsküken aus Legehennenlinien noch einen vernünftigen Grund? . NuR 41, 824–827 (2019). https://doi.org/10.1007/s10357-019-3617-1

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-019-3617-1

Navigation