Zusammenfassung
Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) wird 2019 vierzig Jahre alt, weshalb man annehmen sollte, dass insbesondere die damit verbundenen Verpflichtungen zur Auswahl und Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten weitgehend abgeschlossen wurden und der Schwerpunkt der Aktivitäten auf dem Management der Gebiete liegt. Tatsächlich hat sich der Kreis der Vogelschutzgebiete in Deutschland insbesondere im Laufe der letzten 20 Jahre deutlich erhöht und Lücken im Gebietsnetz konnten geschlossen werden, auch wenn sie die vorgesehene Wirkung für den Erhalt der zu schützenden Vogelarten in nicht wenigen Fällen noch immer deutlich verfehlen. Nach wie vor fehlt es insbesondere bei vielen Zugvogelarten überhaupt an ausgewiesenen Vogelschutzgebieten. Defizite ganz anderer Natur ergibt eine Analyse der rheinland-pfälzischen Vogelschutzgebiete, hier führt eine nachträglich eingeführte Unterscheidung in Haupt- und Nebenvorkommen dazu, dass ein Teil der für die Vogelschutzgebiete gemeldeten Vogelvorkommen nicht vom landesgesetzlichen Schutz profitiert und für sie weiterhin Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie zu beachten ist.
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Schreiber, M. Welchen Schutzstatus haben Vogelarten in EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz? . NuR 40, 658–663 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3412-4
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