Zusammenfassung
Wenn die volle Jagdzeit beginnt, heißt es in den Jagdkalendern (z.B.) “Alles Rotwild” oder “Alles Schwarzwild”. Versehen wird diese Verheißung jedoch häufig mit einem unauffälligen *, der auf eine ganz klein gedruckte Fußnote verweist, dem Bejagungsverbot von führenden Elterntieren nach §22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bzw. seiner landesrechtlichen Parallelvorschriften. Es stellt sich häufig die Frage, ab wann denn nun die Elterntiere nicht mehr “führend” seien; das sei doch bei jeder Tierart anders. Eine genauere Recherche von fallbezogenen Publikationen und Gerichtsurteilen kam zu einem möglicherweise nicht ganz überraschenden, aber bisher noch nicht abschließend verfolgten Ergebnis.
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Hesse, A. Elterntierschutz im deutschen Jagdrecht . NuR 40, 612–615 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3366-6
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