Zusammenfassung
Wie im letzten Heft aufgezeigt wurde, verstößt die konventionelle Haltung von Mastschweinen auf Basis der Vorgaben der TierSchNutztV gegen §2 Nr. 1 und Nr. 2 TierSchG. Die Bereitschaft der Öffentlichkeit, die Auswüchse der industriellen Tierhaltungen hinzunehmen, schwindet. Politik und Markt versuchen der Legitimationskrise, die durch die schwindende Akzeptanz ausgelöst wird, durch Instrumente freiwilliger Verhaltenssteuerung zu begegnen. Die in jüngster Zeit entwickelten “Tierwohl-Initiativen”, die auf freiwilligen Kennzeichnungssystemen basieren und Einfluss auf das Verbraucherverhalten nehmen wollen, sollen dem erkannten Defizit entgegenwirken, verfehlen aber ebenfalls das gesetzlich geforderte Schutzniveau. Der Verordnungsgeber ist gehalten und – entgegen immer wieder artikulierten Bedenken – auch nicht aus europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Gründen gehindert, eine grundlegende Neuregelung vorzunehmen.
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Wollenteit, U., Bruhn, D. Konventionelle Schweinehaltung: Defizite freiwilliger Kennzeichnungssysteme – Regelungsspielräume im Lichte des Verfassungs- und Europarechts . NuR 40, 234–245 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3319-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-018-3319-0