Zusammenfassung
Berücksichtigt das Gericht eine für den Umfang der ärztlichen Aufklärung wichtige wissenschaftliche Veröffentlichung nicht, auf die sich der Parteivortrag ausdrücklich gestützt hat, so stellt dies eine Verletzung des Rechts auf das rechtliche Gehör dar.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
BGH, Beschl. v. 17.4.2018 – VI ZR 140/17 (KG Berlin). Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör . MedR 37, 298–300 (2019). https://doi.org/10.1007/s00350-019-5186-y
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-019-5186-y