Notes
Die Aussage, dass eine chiropraktische Manipulation bei Schwangerschaft dem fachärztlichen Standard widersprochen hätte, ist aus der vorhandenen Datenlage nicht allgemeingültig abzuleiten. Hierzu erscheint eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin sinnvoll.
Die im Urteilstext verwendeten Begriffe „chiropraktisch“ und „manualtherapeutisch“ sind vom Gericht bzw. von den Gutachtern gewählte Begriffe und sind wahrscheinlich nicht mit inhaltlichen Unterschieden verbunden.
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Interessenkonflikt
L. Beyer gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Beyer, L. Aufklärung, Dokumentation, Manipulation – Mobilisation in der Schwangerschaft. Manuelle Medizin 57, 192–193 (2019). https://doi.org/10.1007/s00337-019-0532-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00337-019-0532-8