Zu den Leserbriefen von H. Helmchen (2019) Die kritische Beschäftigung mit alternativen Methoden ist sinnvoll. Nervenarzt https://doi.org/10.1007/s00115-019-0683-9
J. Noth (2019) Verwischte Grenze zwischen evidenzbasierter Medizin und therapeutischen Verfahren. Nervenarzt https://doi.org/10.1007/s00115-019-0684-8
B. Voss (2019) Königin Zeitgeist – Hurra wir knicken ein. Nervenarzt https://doi.org/10.1007/s00115-019-0685-7
Zum Leitthema der Septemberausgabe 2018 „Komplementär- und Alternativtherapien für die Psychiatrie“ haben uns die nachfolgenden Leserbriefe erreicht, die wir hier gerne abdrucken. Da zwei der Briefe sich kritisch äußern, haben wir den verantwortlichen Gastherausgeber gebeten hierzu Stellung zu nehmen.
Als Herausgeber einer wissenschaftlichen Zeitschrift sind wir grundsätzlich den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin, wie sie auch in den S2- und S3-Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland zur Anwendung kommen, verpflichtet. Das gilt insbesondere für Therapieverfahren. Es gibt aber auch Behandlungsmethoden, die ohne Evidenzbasierung den Weg in die therapeutische Praxis gefunden haben und von Patienten nachgefragt werden. Es ist auch die Aufgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift in diesem ungesicherten Behandlungsfeld Orientierung zu schaffen.
Die psychiatrischen Herausgeber der Zeitschrift Der Nervenarzt
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Interessenkonflikt
V. Arolt, M. Bauer, H.-P. Kapfhammer, W. Maier und F. Schneider geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Arolt, V., Bauer, M., Kapfhammer, HP. et al. Kommentar zu den Leserbriefen des Leitthemenheftes „Komplementär- und Alternativtherapien für die Psychiatrie“. Nervenarzt 90, 306 (2019). https://doi.org/10.1007/s00115-019-0687-5
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