Niedergelassene Ärzte sollten beim Abschluss einer Praxisinventarversicherung in Erwägung ziehen, Elementarschäden in der Police mitzuversichern. „Überschwemmungen oder Wasserschäden durch Starkregen können die teuren Geräte in der Praxis zerstören“, sagt Marcel Nunne, Leiter Geschäftsfeld Ambulantes Gesundheitswesen bei dem Versicherungsmakler Ecclesia. Auch wer seine Praxis in oberen Stockwerken hat, sollte seine Versicherungsverträge prüfen. Denn wenn eine Überschwemmung in den unteren Etagen die Praxis unzugänglich macht, kann die Betriebsunterbrechung teuer werden. „Deswegen ist es empfehlenswert, die Elementardeckung auch in der Betriebsunterbrechungspolice mitzuversichern“, so Nunne.

Elementarschadenschutz nötig

Extreme Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmung sind in den vergangenen Jahren häufiger geworden. Was viele Ärzte nicht wissen: Schäden an medizinischen Geräten oder anderem Praxisinventar, die durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche entstehen, sind nicht automatisch in der Inventarpolice abgesichert, sondern müssen über einen Elementarschadenbaustein eingeschlossen werden.

Das Gleiche gilt für die Versicherung gegen Betriebsunterbrechung: Liegt der Praxisbetrieb wegen eines Hochwassers über mehrere Tage oder sogar Wochen lahm, kann das große finanzielle Einbußen bedeuten. In solchen Fällen springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein — vorausgesetzt, sie hat einen entsprechenden Elementarschadenschutz.

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Wenn Hochwasser den Praxisbetrieb lahmlegt, kann das große finanzielle Einbußen bedeuten — auch für Praxen, die auf dem Trockenen liegen.

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Ohne Police keine Zahlung

Hierzulande sind relativ wenige Gebäude gegen extreme Naturgefahren geschützt. Im schlimmsten Fall sind Haus und Praxis zerstört, die Versicherung zahlt aber nicht, weil keine Police abgeschlossen wurde.

In den vergangenen Jahren ist immer wieder der Staat mit Steuermitteln eingesprungen, wenn Hausbesitzer nach einem schweren Unwetter vor dem finanziellen Ruin standen. Doch wer sich nicht versichert, sei es aus Unwissenheit, Sparsamkeit oder fehlendem Risikobewusstsein, darf künftig nicht mehr automatisch damit rechnen, dass ihm der Staat hilft, so ein Beschluss der Ministerpräsidenten.

Die bayerische Landesregierung hat als erstes Land einen konkreten Umsetzungstermin genannt: Zum 1. Juli 2019 will sie Hochwasseropfern nur noch dann Soforthilfen zahlen, wenn für das betroffene Gebäude kein Versicherungsschutz zu bekommen war. Andere Bundesländer wie Sachsen oder Nordrhein-Westfalen (NRW) wollen nicht ganz so strikt vorgehen. NRW will außerdem darauf achten, ob der Kauf einer Versicherung für den Kunden wirtschaftlich machbar war, und Sachsen will im Einzelfall entscheiden.

Nachfrage steigt

In Bayern haben die Aktionen der Landesregierung immerhin dazu geführt, dass Menschen beim Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung auch nach einer Elementardeckung fragen, sagt Dr. Inge Sommergut, Sprecherin der Versicherungskammer Bayern, die einen großen Teil der Gebäude im Freistaat versichert. „Mittlerweile schließt rund die Hälfte unserer Kunden beim Erwerb einer neuen Wohngebäudeversicherung den Elementarschutz mit ein.“

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern ist ohnehin skeptisch, wie streng die Länder ihre Vorgaben einhalten werden, wenn es erst einmal wieder so weit ist. „Wir begrüßen zwar die Initiative, dass Menschen privat vorsorgen, messen aber den Hochwasserrichtlinien der Länder nicht allzu große Bedeutung zu“, sagt er. „Wenn der politische Druck nach einem Unwetter entsprechend hoch ist, kann da noch viel kippen.“