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7,8 Milliarden Euro für Impfprogramme
Die internationale Impfallianz GAVI - ihr gehören Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, aber auch Pharmakonzerne an - hat bei einem Online-Gipfel rund 7,8 Milliarden Euro zusammenbekommen. Die Erwartungen wurden übertroffen, geplant waren 6,6 Milliarden. Rund 300 Millionen Kinder in den 73 ärmsten Ländern der Welt, die bisher keinen Zugang zum Impfschutz haben oder nur eingeschränkt geimpft sind, können nun zwischen 2021 und 2025 gegen Typhus, Polio, Masern und weitere impfpräventible Erkrankungen vakziniert werden. Zudem dienen die Mittel der Serum-Forschung gegen Covid-19. In ihrer Videobotschaft sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, Deutschland werde sich mit 600 Millionen Euro daran beteiligen. Hinzu kämen 100 Millionen Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kündigte an, den französischen Beitrag auf 500 Millionen Euro zu verdoppeln.
Neue Berufskrankheit
Die Covid-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzungen: Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und relevante Krankheitserscheinungen, wie Fieber, Husten sowie der positive Nachweis des Virus durch einen PCR-Test. Welcher Versicherungsträger zuständig ist, hängt vom Arbeitgeber ab: Für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist das die regional zuständige Unfallkasse beziehungsweise der regional zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Für Einrichtungen in privater oder kirchlicher Trägerschaft ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Neues Format
Deutschland muss bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs mehrgleisig fahren, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn bei der Auftaktveranstaltung des Hauptstadtkongresses Digital am 17. Juni in Berlin. Gegenstand der Auftaktveranstaltung waren Lehren von Ärzten, Pflegekräften, Klinikmanagern und Gesundheitsökonomen aus der Corona-Krise.
Vera Lux, die den Deutschen Pflegekongress beim Hauptstadtkongress leitet, sagte, dass das Regelprogramm heruntergefahren worden sei, habe bei der Neuorganisation der Pflegeteams in den Krankenhäusern geholfen. Bleiben würden die digitalen Formate der Aus- und Fortbildung in der Pflege.
Der Hauptstadtkongress ist als Veranstaltung der WISO S.E. Consulting GmbH Teil von SpringerMedizin.
Meinung
Thomas Meißner, Ambulanter Pflegedienst Meißner & Walter, Berlin. Die Corona-Krise bedeutete für Einrichtungen des Gesundheitswesens auf sich selber gestellt zu sein, von Stunde zu Stunde, von Tag zu Tag um Lösungsansätze zu ringen. Viele Ämter und Behörden zogen sich in die tiefsten Keller und Höhlen zurück, Gesundheitsämter, Katastrophenschutz, Bezirksämter, aber auch Kranken- und Pflegekassen auf Landesebene tauchten ab. Krisenstäbe gab es nicht. Gelebtes Wegschauen ohne Lösungsansatz. Die Landes- und Bundespolitik dagegen versuchte - im Austausch mit den Anbieterverbänden - Lösungen zu finden, Austausch zu organisieren.
Es war eine stressige Zeit. Hohes Engagement der noch über Tage Arbeitenden und positives Denken überdeckten die Überbelastung. Es ging um die Aufrechterhaltung der Patientenversorgung.
Und wo stehen wir heute? Alle, die für viele Wochen abgetaucht waren, melden sich wieder zu Wort, postulieren ihren Beitrag zur Krisenbewältigung. Die Corona-Krise ist im Verwaltungshandeln angekommen. Krisenstäbe, eine Flut von Handlungsanweisungen, Formalien, Richtlinien, Leitlinien und Standards sind an der Tagesordnung. Die Verantwortlichkeiten sind mal wieder geklärt.
Wie ist es Ihnen ergangen?
Testungen in der Pflege
Zur Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Anspruch auf Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 äußerte sich der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner. Er sagte: "Eine umfangreiche Testung des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist seit langem unabdingbar. Jetzt herrscht hierzu endlich Gewissheit. Damit werden wichtige Bausteine für einen höheren Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der von diesen gepflegten und betreuten Menschen gesetzt. Wir müssen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass es zu Ansteckungen bei den von der Profession Pflege versorgten Patienten und Pflegebedürftigen kommt."
Die Veranlassung von Reihentests dürfe dabei nicht allein in den Händen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes liegen. Hier sei eine klare Direktive von oberster Seite nötig, "dass auch die Profession Pflege selbst eine Testung veranlassen kann", so Wagner.
Personaluntergrenzen bewertet
Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Krankenhäusern - seit 4. März 2020 waren sie pandemiebedingt zwischenzeitlich ausgesetzt. Bis zur Aussetzung konnten allerdings in allen Krankenhäusern bereits die Auswirkungen der PpUG beobachtet werden und es zeigte sich, dass die angekündigten Verbesserungen für alle Betroffenen weitestgehend ausblieben. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) führte vom 1. Oktober bis 30. November 2019 eine Online-Umfrage unter beruflich Pflegenden aus den Krankenhäusern durch. Die ausgewerteten Antworten sind jetzt unter dem Titel "Ziel erreicht? Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Effekten der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus" veröffentlicht.
Knapp 1.000 Antworten konnten gesichtet werden. Das Meinungsbild zeigt deutlich, dass die Umsetzung der PpUG zu mehr negativen als positiven Effekten geführt hat und keineswegs mehr Patientensicherheit, Versorgungsqualität oder Mitarbeiterzufriedenheit garantiert. Stattdessen kam es zu gestiegenem Dokumentationsaufwand und Verschiebungen von Personal und Patienten. "Immer wieder wurde in der Einrichtung kein Pflegepersonal aufgestockt, sondern nur verschoben. Die von der Politik versprochenen Verbesserungen verpuffen", erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. "Ohne ein verbindlich anzuwendendes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auch als Referenzsystem für Personaluntergrenzen verwendet wird, ändert sich an der kritischen Situation der professionell Pflegenden in den Krankenhäusern nichts. Eine verbindliche Personalbemessung muss umgehend eingeführt werden. Und mit der Rückkehr zur Normalität müssen auch die Schutzregelungen für Arbeitszeit und Personaluntergrenzen wieder eingesetzt werden." dbfk.de
Handlungsempfehlung veröffentlicht
Geschätzte 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich sind auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Um für Patienten und medizinisches Personal die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) nun eine Handlungsempfehlung "Gute Verordnungspraxis" herausgegeben. "Fehler im Medikationsprozess kommen häufig vor und sind meistens vermeidbar", betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das sei auch für das medizinische Personal belastend und könne dazu führen, dass sich Ärzte oder Pflegekräfte bei aufgetretenen Patientenschäden Vorwürfe machen. Dass es zu Missverständnissen bei der Umsetzung von Verordnungen kommen kann, hat unterschiedliche Gründe: So kann die Dokumentation der Arzneimitteltherapie missverständlich sein oder Lücken aufweisen oder die Umsetzung durch Apotheker, Pflegepersonal oder den Patienten selbst zu Fehlern führen. Experten des APS analysierten häufige Fehlerquellen und gaben Empfehlungen zur Sicherstellung einer unmissverständlichen Dokumentation. aps-ev.de
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Pflegepolitik in 5 Minuten. Heilberufe 72, 6–9 (2020). https://doi.org/10.1007/s00058-020-1540-8
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