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Ute Burtke

Redakteurin

ute.burtke@springer.com

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© Britta Pedersen

Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Vor einigen Tagen urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Sparkassen Frauen in Formularen nicht extra als „Kundinnen“ ansprechen müssen. Genau dies wollte eine 80-jährige Saarländerin erreichen. Sie fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ nicht angesprochen und rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Es sei ihr verfassungsmäßig legitimes Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein. Das sieht das BGH anders: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde die Klägerin nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede „Kunde“ für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Reaktionen auf das Urteil sind geteilt: Die einen sind in der Frage leidenschaftslos, die nächsten empören sich über die Entscheidung, die dritten finden sie richtig. Zu welcher Gruppe zählen Sie sich? Ich kann mit dem BGH-Urteil gut leben. Weil ich finde, dass mit solchen Debatten Zeit und Energie verschwendet wird und dass es hinsichtlich der Gleichberechtigung weitaus drängendere Probleme gibt. Aufregen kann ich mich darüber, dass wir im Jahr 2018 in vielen Branchen immer noch meilenweit von einer gleichen Bezahlung von Frauen und Männern entfernt sind. Oder dass wichtige Positionen immer noch von Männern dominiert werden. Obwohl es engagierte, hochkompetente Frauen gibt — wie zum Beispiel Christine Vogler, die mit dem Berliner Frauenpreis (Seite 6) geehrt wurde.

Viel Spaß bei der Lektüre der neuen HEILBERUFE

Ihre

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