Zusammenfassung
Die Würde des Menschen ist nicht mit der Würde nicht-menschlicher Lebewesen vergleichbar. Die Menschenwürde gilt nämlich absolut, die Würde anderer Lebewesen kann in einer Güterabwägung relativiert werden. Darum sind gentechnische Eingriffe bei Pflanzen zulässig, wenn damit lebensdienliche Ziele verfolgt werden und wir Menschen nicht gefährdet werden. Um diese Gefährdung auszuschließen bedarf es einer Technikbewertung, aber keiner pflanzenethischen Argumentation.
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Knoepffler, N. Würde versus Gentechnologie?. J. Verbr. Lebensm. 4, 325–330 (2009). https://doi.org/10.1007/s00003-009-0310-y
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