Zusammenfassung:
Die Verwendung von Nanopartikeln in Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln ist anhand der lebensmittelrechtlichen bzw. der für Kosmetika geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen, da es keine nanotechnologischen Sonderregelungen gibt. Das Hauptproblem besteht dabei insoweit, die gegenwärtig begrenzten Kenntnisse über mögliche Gesundheitsrisiken sachgerecht unter den gegebenen Rechtsrahmen zu subsumieren. Damit geht die Frage einher, ob ein Defizit an naturwissenschaftlichen Erkenntnissen durch ein Mehr an „schützenden“ Regelungen kompensiert werden kann.
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Eingegangen: 29. Januar 2008; angenommen: 4. Februar 2008
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Reinhart, A. Rechtliche Implikationen zur Verwendung von Nanopartikeln in Lebensmitteln und Kosmetika. J. Verbr. Lebensm. 3, 294–301 (2008). https://doi.org/10.1007/s00003-008-0353-5
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