Während der 5. Medizinisch-ethischen Klausur- und Arbeitstagung "Pränatale Medizin im Spannungsfeld von Ethik und Recht" im Schloß Schwarzenfeld vom 3. bis 5. Oktober 1997, die unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und deren Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht stand, haben die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Deutsche Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin mit Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer beschlossen, eine Erklärung zum Problem von Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik zu erarbeiten. Aufgrund der hohen Aktualität dieses Themas wird die Erklärung bereits jetzt als Diskussionsentwurf veröffentlicht, der in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit weiter diskutiert werden soll. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer legt dem Vorstand der Bundesärztekammer den Entwurf zu weiterenBeratung in der nächsten Sitzung vor.
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Arbeitsgruppe: Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik. Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik . Gynäkologe 31, 639–642 (1998). https://doi.org/10.1007/PL00003150
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DOI: https://doi.org/10.1007/PL00003150