Zusammenfassung
Kosten entstehen nicht nur durch den Verbrauch von Gütern, sondern auch, wenn der beabsichtigte Verbrauch sich nicht realisieren lässt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht nur in der handelsrechtlichen Rechnung, sondern auch in der kalkulatorischen Rechnung vorzunehmen.
Kosten entstehen nicht erst im Zeitpunkt des Verbrauchs von Gütern, sondern werden vorher begründet. Bei Abschluss eines Vertrags über den Bezug eines Gutes entstehen latente Kosten, die bei Verbrauch des Gutes zu realisierten Kosten werden.
Diese Unterscheidung in latente und realisierte Kosten ist hilfreich, wenn z.B. für die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Auftrags die auftragsfixen und die auftragsvariablen Kosten voneinander abzugrenzen sind.
Die auftragsfixen Kosten sind nicht den beschäftigungsfixen Kosten gleichzusetzen, die auftragsvariablen nicht den beschäftigungsvariablen.
Literaturhinweise
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Weber, H.K. Latente und realisierte Kosten. Z Control Manag 45, 55–59 (2001). https://doi.org/10.1007/BF03249578
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