Zusammenfassung
Schutzmaßnahmen gegen das Vorkommen von Silobränden und Staubexplosionen dürfen sich nicht nach der Größe des holzverarbeitenden Betriebes richten. Auch die Werksangehörigen der Kleinbetriebe müssen über die Gefahren im Umgang mit den anfallenden Spänen eingehend unterrichtet sein. Die Öffnungen der Silos nach außen müssen mit Abdeckblechen versehen sein; die nach innen sollen durch an Drahtseilen hängende und mit Gegengewichten versehene, vertikale Schiebetüren verschlossen werden können. Werden Brandnester in Innern der Silos festgestellt, so sind diese nicht abzustoßen oder abzuspritzen, sondern mit einem kescherartigen Gerät abzukratzen und aufzufangen. Heizungsschornsteine, die sich in der Nähe der oberen Siloöffnung befinden, müssen mit Funkenflugsicherungen ausgestattet sein. Seitens der Werkleitung sollten regelmäßige Belehrungen ihres Personals über Brand- und Explosionsgefahren abgehalten werden. Geeignete Themen hierfür finden sich in ausreichender Menge im Merkheft 9 der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung.
Schrifttum
Schweyer, K.: Neuere Erkenntnisse zur Verhütung von Brandkatastrophen. Holz-Zbl. Bd. 80 (1954) Nr. 44, S. 569.
Rother, B.: Verhütung von Silobränden an einer Vorfeuerung für Holzspäne. Holz-Zbl. Bd. 80 (1954), Nr. 85, S. 1035.
Jentzsch, H.: Zweckmäßige Holzabfallverwertung. Norddeutsche Holzwirtschaft Jg. 4 (1950, Nr. 35, S. 9.
Deutsche Gesellschaft für Holzforschung: Merkblatt 9, Verhütung von Explosionen und Bränden durch Holzstaub. Stuttgart (1950), Holzforschungsverlag.
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Jentzsch, H. Ein Beitrag zur Kenntnis der Entstehung von Silobränden in holzverarbeitenden Betrieben. Holz als Roh-und Werkstoff 13, 193–195 (1955). https://doi.org/10.1007/BF02618015
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02618015