Zusammenfassung
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1.
Ein pilzhemmendes Grundiermittel muß in erster Linie gegen Bläuepilze wirksam sein. (Nachweis z. b. mit der Streifen-Methode” nach G. Schulz.)
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2.
Die Oberfläche eines in üblicher Weise mit Ölfarbe gestrichenen Holzes wird von holzzerstörenden Pilzen normalerweise nicht angegriffen. Grundiermittel mit speziellen Zusätzen zur Verhinderung einer Holzzerstörung durch Pilze werden sich daher vor allem dann bewähren, wenn sie genügend tief in das Holz eindringen. Welche Mindestiefe der Eindringung gefordert werden muß, ist eine prinzipielle Frage des gesamten Holzschutzes und kann hier nicht erörtert werden.
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3.
Anhaltspunkte über die holzschützenden Eigenschaften eines Grundieranstriches lassen sich dadurch gewinnen, daß man einseitig gestrichene Holzproben von der ungestrichenen Seite her dem Angriff holzzerstörender Pilze aussetzt, um die wirklich genschützte Zone zu ermitteln. (Auf Grund der hier gezeigten Ergebnisse wird eine verbesserte Methode mit größeren Holzproben derzeit ausgearbeitet.)
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4.
Eine “mehrfache Sicherheit” gegenüber einem Pilzangriff erscheint bei dauerhaften Grundiermitteln nicht besonders wichtig, da solche Austriche nach außen hin durch einen Deckanstrich geschützt zu werden pflegen und eine mennenswerte Verdünnung durch Abwanderung in das Innere des Holzes nicht zu erwarten ist.
Schrifttum
Zunächst nur als Manuskript veröffentlicht.
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Zycha, H. Die Bewertung pilzhemmender Eigenschaften von Grundieranstrichen. Holz als Roh-und Werkstoff 10, 41–43 (1952). https://doi.org/10.1007/BF02605553
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02605553