Grenzüberschreitende Datenübermittlung im Konzern
- 381 Downloads
- 1 Citations
Zusammenfassung
Internationale Unternehmen sehen regelmäßig einen Bedarf, personenbezogene Daten zwischen den mit ihnen verbundenen Konzernunternehmen auszutauschen. Der Datenaustausch wird für die Geschäftstätigkeit der Konzernunternehmen häufig nicht zwingend notwendig sein, in der Regel aber sehr nützlichen Zwecken dienen, wie z.B. dem Aufbau einer zentralisierten Personalverwaltung. Ein „Konzernprivileg“, das die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Konzernunternehmen ohne weiteres ermöglichen würde, gibt es jedoch nach deutschem Recht nicht. Der Datentransfer von personenbezogenen Daten in das Ausland ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) vielmehr nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der grenzüberschreitende Transfer personenbezogener Daten zwischen Konzernunternehmen zulässig ist und beleuchtet ferner, ob nach dem aktuellem Entwurf der europäischen Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO-E“) ein erleichterter Datenaustausch geplant ist.
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.