Auftragsdatenverarbeitung in sicheren Drittstaaten
Plädoyer für eine Reform von § 3 Abs. 8 Satz 3 BDSG
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat es jüngst abgelehnt, sich eines der drängendsten Probleme des deutschen Datenschutzrechts anzunehmen: der Gleichstellung von Auftragsdatenverarbeitern in sicheren Drittstatten mit innereuropäischen Auftragsdatenverarbeitern. Dabei besteht in diesem Bereich seit Jahren ein europarechtswidriger Zustand.
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