Der Bundesgerichthof stärkt die Rechte der Ärzte gegen Jameda
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Jameda kann ein Segen für die Ärzteschaft sein, aber oft genug auch ein Fluch. Jameda ist wohl das größte Arztsuche- und Arztbewertungsportal in Deutschland. Man kann es so formulieren: Hier kollidieren ganz gegensätzliche Interessen miteinander, und in der Vergangenheit ließ der Schutz selbst von schutzwürdigen Interessen der Ärzte eher zu wünschen übrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine wesentliche Korrektur zugunsten der betroffenen Ärzte vorgenommen.
Auf dem Jameda-Portal können Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden. Das Portal wird monatlich von mindestens 5 Mio. Internetnutzern besucht. Jameda stellt von sich aus unentgeltlich die sog. „Basisdaten“ eines Arztes zur Verfügung, rein objektive Informationen, nämlich den akademischen Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen. Zweischneidig wird die Sache dadurch, dass daneben auch Bewertungen...
The German Federal Court of Justice (BGH) strengthens the rights of physicians against Jameda
Notes
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
R. Jungbecker gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag beinhaltet keine vom Autor durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren.